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AG Erding, 22.03.2021 - 16 C 2740/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Fluggastrecht, Abtretung, Annullierung, Streitwert, Zedent, Zahlung, Ausgleichsanspruch, Kostenentscheidung, Bundespolizei, Flughafen, Beweisaufnahme, Anspruch, Klage, Waffen, Sperrung
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- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Erding, 22.03.2021 - 16 C 2740/20
Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind, wie beispielsweise Naturkatastrophen, versteckte Fabrikationsfehler oder terroristische Sabotageakte (vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C-549/07 Wallentin-Herman/Alitalia; BGH, Urteil vom 12.11.2009 - Xa ZR 76/07).Entscheidend ist nach dem Leitbild der Verordnung also die Beherrschbarkeit des Vorkommnisses für das Luftfahrtunternehmen sowie die Frage, ob das Vorkommnis aus dem gewöhnlichen Flugbetrieb herausragt (vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C-549/07 Wallentin-Herman/Alitalia, Rn. 23;… BeckOK Fluggastrechte-VO/Schmid, Stand 01.01.2020, Art. 5, Rn. 27).
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus AG Erding, 22.03.2021 - 16 C 2740/20
Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind, wie beispielsweise Naturkatastrophen, versteckte Fabrikationsfehler oder terroristische Sabotageakte (vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C-549/07 Wallentin-Herman/Alitalia; BGH, Urteil vom 12.11.2009 - Xa ZR 76/07).